Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

publiziert am 19.05.2025

Seit dem 1. Januar 2025 haben Steuerpflichtige in der Schweiz die Möglichkeit, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a vorzunehmen; somit erstmals im Jahr 2026. Diese Neuerung bietet eine flexible und attraktive Option zur Optimierung der Altersvorsorge sowie Steuer- und Liquiditätsplanung.

Was sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a?

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen es Steuerpflichtigen, verpasste Einzahlungen aus den Vorjahren nachzuholen. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen, die in bestimmten Jahren aufgrund von finanziellen Engpässen oder anderen Gründen nicht in der Lage waren, den maximalen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen. Mit dieser neuen Regelung können sie künftig diese verpassten Einzahlungen nachholen.

Was sind die Bedingungen?

  • Nur Lücken ab 2025, die zudem nicht mehr als zehn Jahre zurück liegen, können geschlossen werden.
  • Lücken können ausschliesslich für die Jahre geltend gemacht werden, in denen Einzahlungen in die Säule 3a möglich gewesen wären (Einkommen erzielt wurde, das AHV-pflichtig ist).
  • Nachträgliche Einzahlungen können nur getätigt werden, wenn der maximale Beitrag 3a im laufenden Jahr bereits geleistet wurde.
  • Die maximale Summe der nachträglichen Einzahlungen, die in einem Jahr vorgenommen werden kann, ist begrenzt auf den geltenden regulären Maximalbetrag für Arbeitnehmende, die einem beruflichen Vorsorgefonds angeschlossen sind. Das heisst beispielsweise CHF 7'258 im Jahr 2025 (Nachzahlung nur ein Jahresbetrag).
  • Pro Lücke (ein Jahr) kann nur eine einmalige Nachzahlung getätigt werden, das heisst, eine Lücke kann nicht über mehrere Jahre geschlossen werden.
  • Einkäufe sind nicht erlaubt, wenn ein Kapitalbezug getätigt wurde im Zusammenhang mit ordentlichen Auszahlungen, die fünf Jahre vor dem Referenzalter erlaubt sind.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Nehmen wir an, eine Person hat im Jahr 2025 aufgrund hoher Liegenschaftskosten und anderer steuerlicher Abzüge keine Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen. In diesem Jahr hätte sich die Einzahlung in die Säule 3a steuerlich weniger gelohnt. Im Jahr 2026 hat sich die finanzielle Situation dieser Person jedoch verbessert, und die steuerlichen Abzüge sind geringer. In diesem Fall kann es besonders interessant sein, die verpasste Einzahlung aus dem Jahr 2025 nachzuholen.

Fazit

Die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a bietet eine flexible und attraktive Option zur Optimierung der Altersvorsorge und Steuerplanung. Steuerpflichtige können verpasste Einzahlungen (unter Einhaltung der Bedingungen) nachholen und so ihre Vorsorge stärken und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen profitieren. CORE steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und unterstützt Sie bei der optimalen Nutzung dieser neuen Möglichkeit.

Michael Münger

Michael Münger

Partner, Teamleiter

Dipl. Wirtschaftsprüfer
Betriebsökonom HWV


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