Willensvollstrecker: Das sollten Sie wissen!

Das Wort «Vollstreckung» ruft selten positive Assoziationen hervor. Dabei kann der Willensvollstrecker für die Erben eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und dazu beitragen, dass der Nachlass einvernehmlich geteilt werden kann.

Das Wort «Vollstreckung» ruft selten positive Assoziationen hervor. Dabei kann der Willensvollstrecker für die Erben eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und dazu beitragen, dass der Nachlass einvernehmlich geteilt werden kann.

Eine Willensvollstreckung ist besonders in diesen Fällen ratsam:

  • Wenn viele Erben den Nachlass untereinander aufteilen müssen (allenfalls Erben im Ausland);
  • Wenn es unter den Erben zu Streit kommen könnte;
  • Wenn Eigentum von Unternehmen bestehen;
  • Wenn der Nachlass komplex ist, weil Liegenschaften, unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen zum Nachlass gehören (allenfalls Vermögenswerte im Ausland);
  • Wenn sich die Erbteilung aus anderen Gründen stark verzögern könnte und deshalb die Gefahr besteht, dass die Bewirtschaftung des Nachlassvermögens vernachlässigt wird;
  • Wenn umfangreiche Anforderungen des Erblassers bestehen.

Die Aufgaben des Willensvollstreckers:

Das Amt des Willensvollstreckers beginnt mit der Annahme des Mandates nach dem Versterben des Erblassers und endet mit der Teilung des Nachlasses. Die Aufgaben und Verantwortung des Willensvollstreckers sind im ZGB Art. 518 Abs. 2 geregelt:

  • Aufnahme aller Vermögenswerte und Schulden per Todestag
  • Erstellung eines Inventars
  • Erhebung aller relevanten rechtlichen Dokumente (Ehe- und Erbvertrag, Testamente, Verträge etc.)
  • Berechnung des Erbschaftsvermögen und der Erbanteile
  • Besprechung mit den Erben und Erhebung ihrer Wünsche und Vorstellungen
  • Verkehr mit Behörden, Banken und weiteren Ansprechpartnern
  • Erstellen der Steuererklärung per Todestag und Prüfung der definitiven Veranlagung
  • Erstellen der Steuererklärung der Erbengemeinschaft
  • Eintreiben der offenen Forderungen und Bezahlung aller Schulden
  • Orientierung der Erben (Erbverteilungsversammlung)
  • Ausrichten der Vermächtnisse (Legate)
  • Erstellung eines Teilungsvertrages unter Berücksichtigung der vom Erblasser getroffenen Anordnungen und der Wünsche der Erben
  • Teilung des Nachlasses, Zuweisung der Vermögenswerte
  • Erstellen der Schlussabrechnung nach Auflösung der Erbengemeinschaft

Die Einsetzung des Willensvollstreckers bietet Gewähr, dass der Wille des Erblassers richtig umgesetzt wird. Die Erben werden fachlich und rechtlich unterstützt und von lästigen administrativen Arbeiten entlastet.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Willensvollstreckung stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Rinaldo Jendly

Rinaldo Jendly

Associé, Chef d'équipe

Expert fiduciaire dipl.


T +41 26 492 78 10
rj@core-partner.ch