Steuerliche Aspekte zu Einkünften aus digitalen Plattformaktivitäten
publiziert am 27.05.2025
Haben Sie schon einmal über digitale Plattformen (z.B. Amazon, Ebay, Airbnb, Youtube, Spotify, Instagram, Onlyfans) Waren verkauft, Wohnungen vermietet oder Dienstleistungen angeboten und dabei Einkünfte erzielt? Möglicherweise tun Sie das sogar regelmässig. Sind Ihnen aber auch die steuerlichen Konsequenzen bekannt?
Als sogenannte Plattformaktivitäten gelten der gewerbsmässige Verkauf von Waren, die Vermietung von Objekten, die Erbringung von Dienstleistungen, die Bereitstellung von Kapital (Crowdfunding) sowie die Präsentation von medialen Inhalten (Streaming oder Social-Media), soweit diese Aktivitäten auf oder über entsprechende Plattformen erfolgen.
Einkünfte aus diesen Aktivitäten können steuerbar sein. Die Besteuerung bestimmt sich nach den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für Einkünfte aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen sowie selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit. Relevant ist insbesondere, ob die Einkünfte aus den Plattformaktivitäten im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erzielt werden oder ob sie aus einer (haupt- oder nebenberuflichen) Erwerbstätigkeit stammen. Auf das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit deuten verschiedene Indizien hin, wobei einzelne dieser Indizien auch in den Hintergrund treten oder sogar vollständig fehlen können. Entscheidend ist das Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit. Nicht zu vernachlässigen ist die AHV-Abgabepflicht auf selbständigem Erwerbseinkommen.
Unterschiede in der Besteuerung von Einkünften ergeben sich auch bei den abziehbaren Aufwendungen (Abzugsfähigkeit von Werbekosten, Verpackungs- und Versandkosten, Plattformgebühren, Verwaltungskosten etc.). Werden steuerbare Vergütungen von im Ausland ansässigen Plattformen vereinnahmt, können Bestimmungen zum internationalen Steuerrecht anwendbar sein.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihren Plattformaktivitäten? Planen Sie oder sind Sie daran, sich im Bereich Ihrer Plattformaktivitäten (nebenberuflich) selbständig zu machen? Wir unterstützen Sie gerne, auch beim Aufbau einer zielführenden Struktur.
