Neuerungen 2019

Wie fast jedes Jahr sind auch im Jahr 2019 einige Anpassungen u.a. in Bezug auf die Sozialversicherungen vorgenommen worden.

1.Säule (AHV/IV)

Die AHV/IV-Minimalrente steigt um monatlich CHF 10 auf CHF 1‘185 und die Maximalrente um CHF 20 auf CHF 2‘370. Die maximale Rente für Ehepaare steigt von CHF 3‘525 auf CHF 3‘555. Die AHV-Renten wurden letztmals im Jahre 2015 angepasst.

2. Säule (berufliche Vorsorge)

Der Koordinationsabzug steigt von CHF 24‘675 auf CHF 24‘885.

3. Säule A (gebundene Vorsorge)

Der maximale Einzahlungsbetrag für Versicherte in der 2. Säule beträgt neu CHF 6‘826 (Vorjahre CHF 6‘768). Wer in keiner 2. Säule versichert ist, kann maximal CHF 34‘128 (Vorjahre CHF 33‘840), aber höchstens 20% des Erwerbseinkommens in die 3. Säule A einzahlen.

Tipps für Versicherte der 2. Säule (berufliche Vorsorge)

In der Regel erhalten alle in der 2. Säule Versicherte Anfang Jahr den Versicherungsausweis mit den Angaben über die Jahresprämien, Leistungen im Erlebensfall und bei Tod und der Höhe der Rente respektive des Kapitals bei Erreichen des Rentenalters oder bei vorzeitiger Pensionierung.

Aufgrund der Leistungskürzungen bei einigen Kassen der beruflichen Vorsorge (Reduktion des Umwandlungssatzes), aber auch bei der Planung einer vorzeitigen Pensionierung ist zu prüfen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse in Erwägung gezogen werden könnte. Diese Einkäufe können in der Steuererklärung im Jahr der Einzahlung vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Damit eventuelle Einkäufe bei Erreichen des Rentenalters, aber auch bei einer eventuellen Frühpensionierung als Kapital bezogen werden können, sind Einkäufe nur bis 3 Jahre vor dem Bezug erlaubt. Die Auszahlung des Kapitals wird zu einem tieferen Steuersatz besteuert.

Eine frühzeitige Planung bezüglich Optimierung der 2. Säule wie auch der 3. Säule ist von grosser Bedeutung.

Beat Mauron

Beat Mauron

Partner, Sitzleiter

Treuhänder mit eidg. Fachausweis


T +41 26 492 78 24
bm@core-partner.ch