Die Wahl der Gesellschaftsform

publiziert Januar 2026

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist eine zentrale strategische Entscheidung für Unternehmer. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung, Finanzierung und Steuerbelastung, sondern auch Buchführungspflichten, Organisations- und Entscheidungsstrukturen sowie die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) bietet eine Vielzahl an Gesellschaftsformen, von denen die vier wichtigsten hier vorgestellt werden.

1. Einzelfirma

Die Einzelfirma ist die einfachste und am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Sie entsteht formlos mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.- obligatorisch. Mit weniger als CHF 500'000.- Jahresumsatz darf sie eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen. Bei Überschreiten dieser Schwelle sind doppelte Buchhaltung und Bilanzierung vorgeschrieben. In der Praxis empfiehlt sich, bereits bei geringeren Umsätzen eine doppelte Buchhaltung zu führen, da die Steuerverwaltung auch bei kleineren Einzelfirmen eine Jahresrechnung und nicht nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verlangt.

Vorteile:

  • Benötigt kein Mindestkapital
  • Entsteht formlos, d.h. keine Gründungskosten
  • Schnelle Entscheide, da keine gesellschaftsrechtlichen Organe bestellt werden müssen

Nachteile:

  • Einzelunternehmer haften unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen für sämtliche Geschäftsschulden
  • Wachstum ist eingeschränkt, da sich Drittpersonen am Einzelunternehmen nicht beteiligen dürfen
  • Gewinn wird auf Ebene der Inhaber als Einkommen besteuert, obwohl dies nicht unbedingt dem Lohn in der Realität entspricht

2. Kollektivgesellschaft (KlG)

Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei natürlichen Personen durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet wird, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. In der Praxis ist sie jedoch kaum mehr anzutreffen, da die Vorteile einer GmbH klar überwiegen. Betreffend doppelte Buchhaltung gilt dieselbe Umsatzschwelle von CHF 500'000.- wie bei der Einzelfirma.

Vorteile:

  • Benötigt kein Mindestkapital
  • Einfache Struktur mit flexiblen internen Regelungen
  • Geeignet für kleine, partnerschaftlich geführte Unternehmen, die nicht die nötigen Mittel für eine GmbH aufbringen können

Nachteile:

  • Alle Gesellschafter haften solidarisch, unbeschränkt und persönlich für die Schulden der Gesellschaft, auch wenn sie erst später beitreten
  • Auflösung der Gesellschaft durch Ausscheiden eines Gesellschafters, sofern sie nicht vor der Auflösung eine anderslautende Regelung vereinbart haben
  • Gewinn wird auf Ebene der Inhaber als Einkommen besteuert, wie bei der Einzelfirma

3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Als juristische Person verbindet die GmbH Elemente der Personengesellschaft mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft. Sie unterliegt immer der doppelten Buchhaltung und Bilanzierungspflicht. Zusätzlich muss sie eine gesetzliche Reserve bilden und einen Jahresabschluss gemäss den Vorschriften des OR erstellen.

Vorteile:

  • Mindestkapital von CHF 20'000.-
  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, falls die Statuten nicht ausdrücklich eine Nachschusspflicht für die Gesellschafter vorsehen
  • Bietet organisatorisch eine klare und gegenüber der AG flexiblere Struktur und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Banken

Nachteile:

  • Gründung ist formgebunden (öffentliche Beurkundung), verursacht Kosten
  • Keine Anonymität der Gesellschafter, da deren Namen und Beteiligung im Handelsregister ersichtlich sind
  • Organisation durch Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und allenfalls Revisionsstelle führt zu gewissem Aufwand und Kosten

4. Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist als juristische Person die klassische Rechtsform für mittlere bis grössere Unternehmen. Sie unterliegt der ordentlichen Buchführung und Rechnungslegung. Grössere AGs sind revisionspflichtig, während kleinere unter bestimmten Voraussetzungen eine eingeschränkte Revision durchführen oder gar darauf verzichten können.

Vorteile:

  • Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, die Aktionäre tragen kein persönliches Risiko
  • Ermöglicht eine klare Trennung von Eigentum und Leitung
  • Erleichtert die Kapitalbeschaffung
  • Bietet hohe Anonymität, da Aktionäre nicht im Handelsregister ersichtlich sind

Nachteile:

  • Gründung ist formgebunden (öffentliche Beurkundung), verursacht Kosten
  • Hohes Mindestkapital von CHF 100'000.-, wovon mind. CHF 50'000.- geleistet werden müssen
  • Erhöhter administrativer Aufwand

5. Fazit

Einzelfirmen oder Kollektivgesellschaften eignen sich insbesondere für kleine Unternehmen mit einfacher Struktur und direkter Kontrolle der Inhaber. Kollektivgesellschaften haben in der Praxis kaum mehr Relevanz hat und werden praktisch nicht mehr gegründet. Die GmbH oder AG bieten hingegen Haftungsschutz, professionelle Erscheinung und bessere Finanzierungsmöglichkeiten, gehen jedoch mit höheren organisatorischen Anforderungen und Kosten einher.

Eine sorgfältige ganzheitliche Analyse ist unerlässlich, um die langfristig optimale Struktur für ein Unternehmen zu finden. Wir nehmen uns gerne Zeit, Sie bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen.

Matthieu Aebischer

Matthieu Aebischer

Prokurist
Teamleiter-Stv.
Treuhänder
Dipl. Treuhandexperte


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