Die Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) – interessante Steueroptimierung für Unternehmen

Bei der AGBR handelt es sich um freiwillige Vorauszahlungen des Arbeitgebers an die Pensionskasse zur Deckung künftiger Arbeitgeberverpflichtungen. Mit der Bildung einer AGBR lässt sich der Erfolgsausweis eines Unternehmens steuern.

Die Höhe der AGBR ist limitiert und beläuft sich auf das fünffache des jährlichen Arbeitgeberbeitrags an die Pensionskasse. Der Maximalbetrag kann mittels einmaliger Zahlung oder über mehrere Steuerperioden verteilt werden. Die Zahlung kann während des laufenden Jahres oder auch nachträglich, bei Erstellung des Jahresabschlusses, erfolgen. Einzahlungen werden von der Steuerverwaltung in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres anerkannt.

Die AGBR ist zweckgebunden und kann nicht direkt zurückgefordert werden. Der Arbeitgeber kann jedoch die Pensionskasse je nach Bedarf anweisen, die künftigen Arbeitgeberbeiträge jeweils dieser AGBR zu belasten und muss somit nur noch die den Arbeitnehmenden abgezogene PK-Beiträge einzahlen.

Diese zum Voraus bezahlten Pensionskassenprämien können steuerlich vollumfänglich als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden. Dadurch wird sowohl der steuerbare Gewinn als auch das steuerbare Kapital reduziert.

Arbeitgeberbeitragsreserven sind zwar bei der Pensionskasse angelegt, sie unterliegen aber nicht der Teilliquidationspflicht und werden in diesem Falle nicht an die Arbeitnehmenden verteilt. Obwohl das Geld in der Pensionskasse liegt, behält der Arbeitgeber stets die volle Verfügungsgewalt.

Die AGBR eignet sich somit sehr gut für die Glättung von Gewinnspitzen oder den Aufschub der Steuerlast. Eine Einzahlung macht aber nur dann Sinn, wenn das Unternehmen auch über die notwendige Liquidität verfügt, da mit der Bildung der AGBR die flüssigen Mittel abfliessen. Bei Rückholung der AGBR wird die Liquidität des Unternehmens entsprechend geschont und der Ertrags- und Liquiditätseffekt kommt somit voll zum Tragen.

Schlussfolgerungen

Die Bildung und die Auflösung einer AGBR sind sehr einfach und unbürokratisch zu bewerkstelligen. Dabei empfiehlt es sich, die maximale Höhe der einzuzahlenden Arbeitgeberbeiträge bei der Pensionskasse anzufragen.

Die AGBR ist zwar zweckgebunden, stellt aber ein leistungsfähiges Instrument dar, dass sich Unternehmen bei der eigenen Steuerplanung zu Nutze machen können oder um Liquiditätsreserven zu bilden für wirtschaftlich schwierigere Zeiten sowie für künftige Investitionen.

Christian Stritt

Christian Stritt

Partner, Sitzleiter

Dipl. Wirtschaftsprüfer
Betriebsökonom FH


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