Ich gehe auf Weltreise – wie sichere ich mich sozialversicherungsrechtlich ab?

publiziert Februar 2026

Eine Weltreise ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Wer für mehrere Monate unterwegs ist, unterbricht jedoch häufig seine berufliche Tätigkeit oder bezieht einen unbezahlten Urlaub. Genau hier entstehen sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die frühzeitig geklärt werden sollten, um Deckungslücken und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Bei einem unbezahlten Urlaub bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel bestehen, der Lohnanspruch entfällt jedoch. Damit sind wichtige Versicherungsleistungen nicht mehr automatisch gewährleistet.

Besonders relevant ist die Unfallversicherung (UVG). Diese endet 31 Tage nach dem letzten Lohnbezug. Ein Unfall im Ausland kann schnell hohe Kosten verursachen und ohne gültigen Unfall-Schutz zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Abhilfe schafft die Abredeversicherung, mit welcher der Unfallversicherungsschutz um bis zu sechs Monate verlängert werden kann. Sie deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist für Weltreisende ein zentraler Bestandteil. Die Leistungen der Abredeversicherung können im Ausland eingeschränkt sein, etwa durch betragliche Limiten, und sollten daher vorab abgeklärt werden.

Auch im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung (AHV/IV) ist Vorsicht geboten. Bei längeren Auslandaufenthalten oder bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses können Beitragslücken entstehen. Diese Lücken führen später zu Rentenkürzungen. Je nach persönlicher Situation ist zu prüfen, ob AHV/IV-Beiträge als nicht erwerbstätige Person geschuldet sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die berufliche Vorsorge (BVG). Während eines unbezahlten Urlaubs sind Risikoleistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallleistungen häufig eingeschränkt oder ganz sistiert. Der Sparprozess wird ebenfalls unterbrochen. Eine individuelle Lösung zur Sicherung dieser Risiken kann helfen, den Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten.

Die Krankenversicherung bleibt zwar grundsätzlich bestehen, bietet im Ausland jedoch nur eine eingeschränkte Kostendeckung. Ergänzende Lösungen können hier sinnvoll sein, sollten jedoch gezielt und bedarfsgerecht gewählt werden.

Wer sich vor der Weltreise umfassend mit diesen Themen auseinandersetzt, schafft Klarheit und Sicherheit. Eine saubere sozialversicherungsrechtliche Planung ermöglicht es, die Reise unbeschwert zu geniessen – mit dem guten Gefühl, auch im Hintergrund gut abgesichert zu sein.

Jana Baeriswyl

Jana Baeriswyl

Handlungsbevollmächtigte
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