Gute Gründe für die Wahl einer Revisionsstelle
publiziert Januar 2026
Bei der Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person stellt sich unweigerlich die Frage, ob eine Revisionsstelle zu wählen ist oder nicht.
Im Obligationenrecht ist die Pflicht zur Wahl einer Revisionsstelle in Art. 727 geregelt. Es wird zwischen der Ordentlichen Revision sowie der Eingeschränkten Revision Unterschieden.
Ordentliche Revision
Kriterien Überschreitung von zwei der nachfolgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
- Bilanzsumme von 20 Millionen
- Umsatzerlös von 40 Millionen
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Eingeschränkte Revision
Kriterien Vorgenannte Grössenkriterien werden nicht erreicht
Verzicht auf eine Revisionsstelle - Opting Out
Bei weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kann bei Zustimmung aller Anteilsinhaber auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden
Vorteile einer Revisionsstelle unabhängig von der Unternehmensgrösse
Mit der Wahl einer Revisionsstelle sind verschiedene Vorteile verbunden wie eine erhöhte Glaubwürdigkeit bei Banken, Investoren, Sozialversicherungen und Steuerbehörden, da unabhängig geprüfte Jahresrechnungen mehr Sicherheit bieten. Auch Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen sind mit verschiedensten Stakeholdern im Rahmen ihrer Tätigeit konfrontiert.
Die kritische Grundhaltung welche die Revisionsstelle bei Ihrer Tätigkeit einnimmt, unterstützt bei der frühzeitigen Erkennung von Risiken indem finanzielle Schwachstellen identifiziert und lösungsorientierte Massnahmen aufgezeigt werden können.
Eine regelmässige Prüfung der Jahresrechnung erhöht in vielen Fällen die Qualität der Buchführung und gibt dem Unternehmer während dem Jahr mehr Sicherheit zur Verlässlichkeit seiner Finanzzahlen die er zur Unternehmensführung beizieht.
Verlässliche Finanzzahlen unterstützen den Unternehmer auch bei der Erstellung seiner Finanz- und Liquiditätsplanung. Die Revisionsstelle unterstützt aber auch als Sparringpartner für Fragen rund um Buchführung, Rechnungslegung sowie weitere finanzspezifischen Problemstellungen mit ihrem fundierten Wissen sowie der grossen Praxiserfahrung.
Mit den über die Jahre gesammelten Erfahrungen im Zusammenhang mit der jährlichen Prüfung der Jahresrechnung eines Unternehmens kann die Revisionsstelle effizient sowie lösungsorientiert bei der Durchführung von Spezialprüfungen wie Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Liquidationen usw. als auch bei der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen sowie Prüfungen nach Fusionsgesetz beigezogen werden.
Das fundierte Finanz- und betriebswirtschaftliche Wissen der Wirtschaftsprüfer trägt im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen sowie bei der Durchführung von allfälligen Financial Due-Diligence-Prüfungen, Unternehmensübernahmen sowie Nachfolgeregelungen zu erfolgreichen Transaktionen bei.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem versierten und fachkundigen Team mit langjähriger Erfahrung sowie Expertise zur Verfügung.
Peter Schütz
Kollektivunterschrift zu zweien
Teamleiter-Stv.
Dipl. Wirtschaftsprüfer
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