Einfluss der AHV-Reform 21 auf das Freizügigkeitsguthaben

Mit dem Inkrafttreten der AHV-Reform 21 per 1. Januar 2024 wird voraussichtlich auch die Freizügigkeitsverordnung angepasst.

Mit dem Inkrafttreten der AHV-Reform 21 per 1. Januar 2024 wird voraussichtlich auch die Freizügigkeitsverordnung angepasst.

Gemäss Artikel 16. Abs.1 der Freizügigkeitsverordnung konnte der Bezug des Freizügigkeitsguthabens (Konto, Depot oder Police) bis anhin um bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters aufgeschoben werden. Personen, welche auf diesen Teil Ihrer Altersvorsorge nicht per sofort angewiesen waren, konnten das Guthaben somit frei von Vermögens- und Einkommenssteuern während maximal fünf Jahren stehen lassen. Je nach Betrag und Erträgen auf dem Kapital eine schöne Steueroptimierung.

Gemäss Ausführungsbestimmungen des Bundesrats soll dieser Gesetzesartikel nun angepasst und der Aufschub nur noch ermöglicht werden, falls eine Person weiterhin erwerbstätig bleibt. Konkret wird das Freizügigkeitsguthaben somit spätestens mit Alter 65 bezogen werden müssen, sofern danach kein Einkommen mehr erzielt wird. Dies entspricht auch den heutigen Bestimmungen für die Säule 3a. Diese Änderung soll einen Steueranreiz für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus setzen. Dies auch bei einer reduzierten Fortführung, da die Verordnungsänderung keinen Mindestbeschäftigungsgrad für den Aufschub vorsieht.

Die Vernehmlassung dauert bis am 24. März 2023. Es ist somit noch offen, ob die Verordnung tatsächlich so umgesetzt wird, eine Übergangsregelung vorgesehen ist, wie diese ausgestaltet wird und welche Personen betroffen sind. Nähere Details sollten in nächster Zeit bekannt werden.

Klar ist, dass der Bezugsplan von Vorsorgegeldern in der Pensionierungsplanung unter diesem Aspekt überdacht werden muss. Ein kleiner Trost für betroffene Personen mit Wohnsitz im Kanton Freiburg ist der tiefere Steuertarif für Kapitalleistungen aus der Vorsorge, welcher seit 1. Januar 2023 in Kraft ist.

Valentin Chiquet

Valentin Chiquet

Handlungsbevollmächtigter
Finanzplanung & Vorsorgeberatung
BSc HES-SO in Betriebsökonomie


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