Dividenden und Lohnbezug im Vergleich
publiziert am 18.09.2025
Die Frage, ob Lohn oder Dividende brennt, wohl allen Unternehmern unter den Nägeln.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten für den Bezug: Die Gewinne werden als Lohn ausbezahlt und so ins Privatvermögen überführt oder als Dividende ausgeschüttet.
Gewinnsteuern sprechen für den Lohnbezug
Die Auszahlung eines höheren Lohns reduziert den Gewinn des Unternehmens, und die Gewinnsteuern fallen tiefer aus. Auf dem Lohn müssen allerdings Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden. Dieses Vorgehen erhöht die private Steuerlast, weil der gesamte Lohn als Einkommen versteuert werden muss.
Sozialversicherungsabgaben und Einkommenssteuern sprechen für Dividenden
Der Gewinn eines Unternehmens lässt sich mittels Dividende an die Inhaber ausschütten. Die Dividendenausschüttung unterliegt der Einkommenssteuer, wobei die Inhaber einer qualifizierten Beteiligung (>10% Anteile) von der reduzierten Dividendenbesteuerung profitieren. Gleichzeitig fallen auf Dividenden auch keine Abgaben für Sozialversicherungen an.
Bei der Festlegung des Lohnes ist der Firmeninhaber nicht völlig frei: Bei einem zu tiefen Lohn schreitet die Ausgleichskasse ein, weil ihr Beiträge entgehen. Bei der Überprüfung durch die Ausgleichskasse erfolgt eine Einzelfallbeurteilung.
Ob ein Unternehmer besser mehr Lohn oder mehr Dividende bezieht, hängt unter anderem von der Besteuerung der Dividende an seinem Wohnort sowie der Gewinnsteuer am Sitz der Unternehmung ab.
Die reduzierte Besteuerung lässt Dividendenzahlungen attraktiv erscheinen. Ein Dividendenbezug ist jedoch nicht in jedem Fall die beste Lösung, denn ein höherer Lohn vergrössert den Spielraum für die steuerliche Optimierung innerhalb der Pensionskasse. Bei der Aufteilung der Entschädigung in Lohn und Dividende muss man deshalb immer auch die Vorsorge des Firmeninhabers miteinbeziehen und den gesetzlichen Spielraum für einen Ausbau prüfen.
Pensionskasse als wichtiges Optimierungsinstrument
Inhaber von Firmen können auch überlegen, ob sie einen Teil ihrer Dividende für einen Einkauf in die Pensionskasse einsetzen wollen. So lassen sich die Vorteile der privilegierten Dividendenbesteuerung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Pensionskasseneinkäufen kombinieren. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sollte man allerdings langfristig planen und dabei alle relevanten Steuern und Abgaben berücksichtigen.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Lohn und Dividende mit unseren Fachspezialisten.
