Liquidation einer Gesellschaft
Im Gegensatz zur Löschung einer Einzelfirma, ist die Auflösung und Löschung einer Gesellschaft ein streng formal-rechtlicher Vorgang der im Obligationenrecht für die Aktiengesellschaft unter Art. 736–751 OR geregelt ist. Diese Bestimmungen sind auch für die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung massgebend.
Im Gegensatz zur Löschung einer Einzelfirma, ist die Auflösung und Löschung einer Gesellschaft ein streng formal-rechtlicher Vorgang der im Obligationenrecht für die Aktiengesellschaft unter Art. 736–751 OR geregelt ist. Diese Bestimmungen sind auch für die GmbH, die Genossenschaft und die Stiftung massgebend.

Markus Jungo
Partner, Site Manager
Master of Science in Business Administration
Swiss Certified Accountant
T +41 26 347 28 88
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