Familieninterne Unternehmensnachfolge

Die Übertragung eines Unternehmens an die nachfolgende Generation bringt vielfach güterrechtliche, erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen mit sich. Insbesondere in Fällen, bei denen das Unternehmen durch die starke Hand eines Kapital und Arbeit vereinenden Unternehmers geprägt ist, stellt der Generationswechsel regelmässig ein herausforderndes Unterfangen dar. Es empfiehlt sich, die Nachfolge unter Miteinbezug der Familienmitglieder frühzeitig anzugehen. So kann unter Rücksicht der unternehmerischen und familieninternen Interessen eine alle Parteien zufriedenstellende und reibungslose Übergabe angestrebt werden.

Die Nachfolgeplanung ist stets auch Teil der Nachlassplanung, da dadurch der Fortbestand des Unternehmens auch nach dem Ableben des Patrons sichergestellt werden soll. Bedeutsamen Einfluss auf den Nachlass hat der jeweilige Güterstand der Ehegatten. Mangels anderweitiger Vereinbarung unterstehen die Ehegatten dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, bei dessen Auflösung jeder Ehegatte am hälftigen Vorschlag des anderen beteiligt ist. Im Hinblick auf eine familieninterne Unternehmensnachfolge kann es vorteilhaft sein, den ordentlichen Güterstand durch ehevertragliche Regelungen zu optimieren.

Mittels Erbvertrag können ebenfalls bereits die Weichen für eine geplante Nachfolge gestellt werden. Zudem kann die Vorsorge getroffen werden, dass der überlebende Ehegatte durch Zuweisung von anderen Vermögenswerten oder der Nutzniessung von Unternehmensanteilen in guten finanziellen Verhältnissen weiterlebt. Die geplante Revision des Erbrechts bringt überdies gerade im Hinblick auf die familieninterne Nachfolge eine wesentliche Erleichterung mit sich. Mit der Reduktion der Pflichtteile erhöht sich die Verfügungsfreiheit des Erblassers, wodurch eine stärkere Begünstigung der übernehmenden Nachkommen ermöglicht wird.

Sollte der noch aktive Unternehmer bereits zu Lebzeiten Nachkommen aufnehmen, kann ein Aktionär- bzw. Gesellschafterbindungsvertragals ergänzendes Gestaltungsinstrument eingesetzt werden. Darin werden üblicherweise nebst Verfügungsbeschränkungen und gegenseitigen Erwerbsrechten u.a. Vereinbarungen über die Rollenverteilung, die Stimmbindungs- und Gewinnverteilungspolitik sowie Ausstiegszenarien des Unternehmers getroffen. Bei Personengesellschaften kann der Fortbestand des Unternehmens mittels Fortsetzungs-, Eintritts- oder Nachfolgeklausel sichergestellt werden.

Eine Unternehmensnachfolge ist besonders vielschichtig, wenn Inhaberschaft und Führung an familieninterne Nachfolger übertragen werden soll. Insbesondere sind dabei güter- und erbrechtliche Rechte und Pflichten des Ehegatten sowie der nicht involvierten Nachkommen zu berücksichtigen und die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente in ein stimmiges Verhältnis zueinander zu setzen.

Bei Fragen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen unterstützend sehr gerne zur Verfügung.

Fabio Jutzet

Fabio Jutzet

Prokurist
Leiter Wirtschafts- und Rechtsberatung
MLaw


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