Wie funktioniert die Abwicklung von Lohnpfändungen?

Eine Lohnpfändung tritt auf, wenn ein Teil des Nettolohns eines Mitarbeiters direkt vom Arbeitgeber an das Betreibungsamt überwiesen wird. Der pfändbare Betrag richtet sich nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum des Mitarbeiters schützen sollen. Die Lohnbuchhaltung ist dafür verantwortlich, dass die Pfändungsbeträge korrekt abgeführt werden.


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Erstellt: 25.06.2024
Geändert: 13.06.2025
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