Vorsorgeberatung

Jede Lebensphase verlangt eine individuelle, vorausschauende Planung. Dazu gehören die verschiedenen Vorsorgebereiche, der Umgang mit Liegenschaften und Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Für Privatpersonen ist es schwer, unter der Vielfalt bestehender Bestimmungen und gesetzlicher Richtlinien den Überblick zu behalten. Vertrauen Sie unserer Erfahrung: Wir widmen uns allen einzelnen Massnahmen zur Optimierung, ohne dabei Ihr Ziel aus den Augen zu verlieren.

Wir verstehen uns als Ihr Partner, der mit Ihnen Ihre aktuelle Situation analysiert, diskutiert, Vorschläge ausarbeitet und Sie bei der Wahl und Umsetzung der von Ihnen getroffenen Entscheidungen unterstützt und begleitet. Unabhängigkeit ist uns dabei wichtig – es fliessen keine Kommissionen, Retrozessionen oder anderweitige Vergütungen von Dritten an die CORE.

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Steuer- und Vorsorgeoptimierung sowie Planung zur Seite.

Was wir Ihnen bieten:

Beurteilung IST-Situation

  • Aktiven und Passiven auf Basis Steuererklärung
  • Vorsorgeplan und Guthaben berufliche Vorsorge
  • Guthaben gebundene Vorsorge 3a
  • Freizügigkeitsguthaben
  • Beteiligung an Erbschaften und Miteigentum
  • Unterhaltsbedarf, Sanierungs- und Ausbauprojekten Liegenschaften
  • zukünftigen Anwartschaften
  • sonstigen Investitionsprojekten

Steuer- und Vorsorgeoptimierung

  • persönlichen Zielsetzungen
  • Potential berufliche Vorsorge
  • Potential Vorsorge 3a
  • Submission von Hypotheken und Darlehen
  • Lebens- und Rentenversicherungen
  • Entnahmeplänen Banken und Versicherungen
  • zeitlicher Staffelung Unterhalts-/Sanierungs-/Ausbaubedarf Liegenschaften

Umsetzung und Begleitung

  • Ausarbeitung von Planungsmassnahmen
  • Durchführung der Planungsmassnahmen
  • Monitoring des Planungserfolgs
  • Anpassung nach Bedarf
  • mittel- und langfristiges Finanzplanungskonzept

Unsere nächsten Events

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Ansprechpartner

Klaus Jenelten

Klaus Jenelten

Partner, Teamleiter

Treuhänder mit eidg. Fachausweis


T +41 31 978 42 41
kje@core-partner.ch
Valentin Chiquet

Valentin Chiquet

Handlungsbevollmächtigter
Finanzplanung & Vorsorgeberatung
BSc HES-SO in Betriebsökonomie


T +41 31 329 20 52
vch@core-partner.ch

Häufige Fragen Vorsorgeberatung

Eine professionelle Vorsorgeberatung umfasst eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Lebenssituation mit dem Ziel, alle relevanten Bereiche der Vorsorge zu adressieren. Dies beinhaltet eine detaillierte Beurteilung der aktuellen Lebens- und Finanzsituation (IST-Analyse), einschliesslich der Analyse der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zudem werden die Planung der persönlichen sowie der beruflichen Vorsorge und gebundenen Vorsorge, die Klärung von Erbschafts- und Eigentumsfragen, sowie die Optimierung der Steuersituation betrachtet. Ein zentraler Aspekt der Vorsorgeberatung ist es, eine massgeschneiderte Strategie zu entwickeln, welche die persönlichen und finanziellen Ziele optimal unterstützt und gleichzeitig eine Absicherung gegenüber Risiken gewährleistet.
Die Pensionierungsberatung unterstütz bei der Planung und Vorbereitung auf den Ruhestand. Anhand einer Finanzplanung werden verschieden Szenarien miteinander verglichen und eine massgeschneiderte Strategie entwickelt, um die finanzielle Sicherheit im dritten Lebensabschnitt zu gewährleisten. Die Pensionierungsberatung bietet eine wichtige Grundlage um einmalige Entscheidungen wie zum Beispiel die Bezugsform der Pensionskasse oder den Pensionierungszeitpunkt zu definieren.
Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, wann man mit der Pensionierungsplanung beginnen soll, jedoch gilt: Je früher man in Pension gehen möchte, desto eher sollte man anfangen zu planen. Allgemein empfehlen wir die Pensionierungsplanung zwischen Alter 50 und 55 anzugehen. So verpasst man keine Möglichkeiten die Situation zu optimieren und es bleibt genügend Zeit für die Planung und Umsetzung von Massnahmen. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht es die persönlichen Ziele realistisch festzulegen und es bleibt mehr Zeit, um auf ein bestimmtes Ziel hin zu arbeiten. Auch kleine Schritte können langfristig viel bewirken.
Bei der Pensionierungsplanung stellen sich sehr viele Fragen und es sind viele Themen betroffen (z.B. AHV, Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a/b, Nachlass, Immobilien, Hypotheken, Wertschriften, Nachfolgeregelung). All diese Themen sind miteinander verknüpft und es besteht die Gefahr, dass man sich bei der Auseinandersetzung mit dem Thema im Detail verliert. Die Finanzplanung ist das beste Instrument, um den Überblick zu behalten und die Wechselwirkungen zu erkennen und zu verstehen. Die gewonnene Klarheit ist die Grundlage, um die korrekten Entscheidungen zu treffen. Eine regelmässige Überprüfung der Planung ist empfehlenswert, um auf eventuelle Veränderungen in der persönlichen oder gesetzlichen Situation reagieren zu können.
Eine unabhängige Beratung ist zentral damit die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Person im Vordergrund stehen. Viele Anbieter und Vermittler von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen haben aufgrund von finanziellen Anreizen einen Interessenskonflikt, der ihre Empfehlungen beeinflussen kann. Ein wichtiges Indiz für die Unabhängigkeit einer Beratung ist die Finanzierungsart. Ist eine Beratung kostenlos oder günstig, deutet dies auf eine Querfinanzierung durch den Verkauf oder die Vermittlung von Finanzprodukten bzw. -dienstleistungen an.
Die Entscheidung zwischen Rente oder Kapital kann nicht pauschal beantwortet werden und sollte sorgfältig abgewogen werden. Es ist eine sehr individuelle und von verschiedenen Faktoren abhängige Entscheidung. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass der Rentenbezug unkompliziert ist und viel Sicherheit bietet. Dies auch bei einer längeren Lebenserwartung, da die Rente lebenslang garantiert ist. Finanziell kann die Rente insbesondere dann von Vorteil sein, wenn zwischen den Ehegatten ein hoher Altersunterschied besteht oder wenn Kinder Rentenansprüche haben. Der Kapitalbezug bietet den Vorteil, dass die Steuerbelastung in den meisten Fällen langfristig tiefer ist als beim Rentenbezug. Der Bezug von Kapital bietet die Möglichkeit sich das Kapital so einzuteilen, wie man es wünscht und die Hinterbliebenen sind bei einem frühen Todesfall nach Pensionierung bessergestellt. Das Kapital muss aber bedarfsgerecht organisiert werden und sollte Erträge abwerfen und nicht einfach auf einem Konto brach liegen. Dies setzt voraus, dass man sich mit dem Thema Investitionen auseinandersetzt und die Bereitschaft gewisse Risiken und Schwankungen in Kauf zu nehmen. Letztendlich ist der Entscheid abhängig von den persönlichen Umständen, den Zielen und Präferenzen. Nicht selten kann eine Zwischenlösung mit der Kombination von Rente und Kapital eine sinnvolle Variante sein.
Das Schweizer Vorsorgesystem besteh aus drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV/IV/EL), die 2. Säule die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse) und die 3. Säule die private Vorsorge. Im Unterschied zur 1. und 2. Säule ist die 3. Säule freiwillig. Innerhalb der dritten Säule unterscheidet man zwischen der gebundenen Vorsorge (3a) und der freien Vorsorge (3b). Einzahlungen in die gebundene Säule 3a sind Ersparnisse, welche für den Ruhestand vorgesehen und deshalb bis zur Pensionierung gebunden bzw. blockiert sind. Nur in Ausnahmefällen kann auf diese Ersparnisse vorzeitig zurückgegriffen werden. Z.B. für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, die Rückzahlung der Hypothek, für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei einer Auswanderung oder bei Invalidität.
Die Vorteile der Säule 3a liegen in steuerlicher Natur. Mit einem finanziellen Anreiz will der Staat das freiwillige Sparen für den Ruhestand fördern. Konkret können die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduzieren damit die Einkommenssteuerlast. Innerhalb der Säule 3a gibt es zudem weder Vermögenssteuern noch Einkommenssteuern auf den Erträgen. Erst beim Bezug des ersparten Kapitals fällt eine privilegierte Kapitalauszahlungssteuer an, welche tiefer ausfällt als die gewöhnliche Einkommenssteuer.
Wer ein AHV-Pflichtiges Einkommen erzielt, kann ab dem Jahr, in dem das 18 Lebensjahr erreicht wird, in die Säule 3a einzahlen. Einzahlungen in die Säule 3a sind maximal bis Alter 70 möglich. Personen, welche bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen jährlich maximal CHF 7'056 (Stand 2024) einzahlen. Wer ein AHV-Pflichtiges Einkommen erzielt aber bei keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge) einzahlen, jedoch maximal CHF 35'280.
Für Einzahlungen in die Säule 3a gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Säule 3a Konto: Das Säule 3a Konto hat dieselbe Funktion wie ein gewöhnliches Sparkonto. Die Verzinsung ist in der Regel etwas höher, da das Kapital länger gebunden ist. Im Unterschied zum Sparkonto sind die Zinsen und das angesparte Kapital bis zur Auszahlung steuerfrei. Es ist eine reine Sparlösung und jedes Jahr kann die Höhe der Einzahlung frei definiert werden. Zudem kann ein Wechsel des Kontos in eine Wertschriftenlösung und umgekehrt problemlos abgewickelt werden. Das Konto bietet viel Flexibilität bei der Wahl des Anbieters, der Umsetzungslösung, beim Einzahlungs- und beim Bezugszeitpunkt. Säule 3a Wertschriftenlösung: Mit Wertschriftenlösung ist gemeint, dass die einbezahlten Beträge in Anlagefonds investiert werden. Durch die Investition des Kapitals in Aktien, Obligationen und Immobilien kann in der Regel deutlich mehr Rendite erwartet werden als bei eine Kontolösung. Investitionen sind aber immer mit Anlagerisiken verbunden und Verluste können nicht ausgeschlossen werden. Um das Verlustrisiko zu minimieren, sollte der Anlagehorizont rund 10 Jahre betragen. Die Wertschriftenlösung bietet ebenfalls viel Flexibilität bei der Wahl des Anbieters, der Umsetzungslösung, beim Einzahlungs- und beim Bezugszeitpunkt. Säule 3a Versicherungspolice: Bei der Versicherungspolice wird nicht nur gespart, sondern es werden auch Risikoleistungen versichert. Nebst dem Ansparen von Kapital kann somit auch ein Todesfallkapital, eine Invalidenrente und eine Prämienbefreiung bei Invalidität mitversichert werden. Beim Sparkapital kann zwischen einer festen Verzinsung oder einer Wertschriftenlösung gewählt werden. Die jährliche Prämie wird unterteilt in eine Risikoprämie zur Deckung der versicherten Leistungen und eine Sparprämie, welche ins Sparkapital fliesst. Die Prämie ist jährlich geschuldet und der Auszahlungszeitpunkt ist mit einem festen Ablaufdatum definiert. Die Versicherungslösung ist deutlich weniger flexibel bietet dafür die Möglichkeit sich und seine Familie im Risikofall abzusichern. Welche Lösung nun die beste ist, hängt von der persönlichen Situation, den Bedürfnissen und den eigenen Präferenzen ab.

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