Mitarbeiterbeteiligungspläne für Schweizer KMU und Start-ups

Publiziert: 11.05.2025

Mitarbeiterbeteiligungspläne schaffen Anreize und binden Talente. Ihre Bedeutung hat in der Schweiz – auch im KMU-Bereich - stetig zugenommen. Doch ist die Komplexität ihrer Umsetzung in der Praxis nicht zu unterschätzen.

Abgrenzungen

Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei, während alle Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, inkl. der geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen, als Erwerbseinkommen besteuert werden. Daher sind Mitarbeiteraktien sorgfältig von anderen Beteiligungsarten wie z.B. Gründeraktien, Familienaktien und Nachfolgeraktien, abzugrenzen.

Auswahl

Mitarbeiterbeteiligungen sind besonders für junge, schnell wachsende Unternehmen und Start-ups attraktiv, da diese im Wettbewerb mit grossen, etablierten Unternehmen stehen und oft nicht die Mittel haben, konkurrenzfähige Löhne zu zahlen. Es gibt nicht «die» richtige Beteiligungsart. Das gewählte Instrument sollte vielmehr zur Firmenkultur passen und jene Mitarbeitenden ansprechen, die für die Weiterentwicklung des Unternehmens essenziell sind.

Am häufigsten wählen KMU und Start-ups folgende Instrumente aus:

  • Aktien bedeuten eine direkte Beteiligung am Unternehmen und können mit Sperrfristen und gewissen Rückgabebedingungen versehen werden.
  • Optionen geben den Mitarbeitenden das Recht, Aktien zu einem festgelegten Preis und unter bestimmten Bedingungen zu erwerben.

Besteuerung

Bei Mitarbeiterbeteiligungen gilt der geldwerte Vorteil, also die Differenz zwischen Verkehrswert und gezahltem Preis, als steuerbares Einkommen.

  • Aktien werden bei ihrer Zuteilung besteuert, mit dem Nachteil, dass Mitarbeitende Steuern zahlen müssen, bevor sie einen Geldzufluss erhalten. Der Weiterverkauf von privat gehaltenen Mitarbeiteraktien nach 5 Jahren ermöglicht grundsätzlich einen steuerfreien Kapitalgewinn, was sie in der Schweiz attraktiv macht. Allerdings sind sie mit einem Umsetzungsaufwand für die Gesellschaft verbunden, weshalb sie sich eher für grössere KMU eignen.
  • Die meisten Optionen werden erst bei ihrer Ausübung besteuert. Dies hat den Vorteil, dass Mitarbeitende erst Steuern zahlen, wenn sie die Optionen im Hinblick auf einen Exit (z.B. Verkauf des Unternehmens oder Börsengang) ausüben und somit einen Geldzufluss erhalten. Für die Gesellschaft ist die Umsetzung kostengünstiger, weshalb solche Pläne bei Start-ups beliebt sind. Sie sind aber sorgfältig zu verwalten, um den Überblick zu behalten.

Da der Verkehrswert von nicht börsenkotierten Anteilen oft unbekannt ist, ergeben sich grosse Fragen rund um ihre Bewertung. Die Bewertungsmethode ist sorgfältig auszuwählen und im Vorfeld mit der Steuerbehörde abzustimmen. Die kantonale Praxis spielt dabei eine grosse Rolle, weil zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede in der Rechtsanwendung bestehen.

 

Umsetzung

Bei der Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsplans müssen zudem die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeberin, die Sozialversicherungsfolgen, allfällige Quellensteuerfolgen sowie gesellschafts-, vertrags- und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Ein gut ausgewählter Plan als Basis, die Genehmigung der Steuerbehörde als Sicherheit und eine gewissenhafte Umsetzung zur Vermeidung von Rechtsrisiken sind für KMU und Start-ups der Schlüssel zum erfolgreichen Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungsplänen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite!

Isabelle Gioielli

Isabelle Gioielli

Prokuristin
Juristin–Steuerberaterin, Lic. iur. HSG
DAS FH in Swiss Taxation
CAS in Steuerrecht KMU
 


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