Fiskalvertretung Schweiz für juristische Personen

Suchen Sie eine kompetente und kundenorientierte Fiskalvertretung für juristische Personen? Sie haben diese gefunden!

Für die Begründung der Steuerpflicht in der Schweiz ist ab 1. Januar 2018 der weltweite Umsatz massgebend. Alle Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz erbringen und im In- und Ausland pro Jahr mindestens CHF 100‘000 Umsatz erzielen, werden ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

Beispiel: Erbringt ein Handwerksunternehmen aus Deutschland Malerarbeiten in der Schweiz, so muss dieses sich ab dem ersten Franken Umsatz in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eintragen lassen, sofern sein weltweiter steuerbarer Umsatz mehr als CHF 100‘000 beträgt. In diesem Fall muss es einen Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz bestimmen, seine Rechnung mit 7.7% MWST (per 01.01.2024: 8.1%) ausstellen und mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen.

Wir können Ihnen Folgendes anbieten

  • Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz
  • Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung
  • Buchführung
  • Quartalsweise Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung
  • Jährliche Erstellung der gesetzlich verlangten Mehrwertsteuerabstimmung
  • Zeitnahme Information bezüglich Änderungen der Schweizer Mehrwertsteuer und/oder Buchführung
  • Mehrwertsteuerliche Beratung bezüglich Abwicklung komplexer Geschäftsfälle

Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. So ist es durchaus möglich, dass Sie die Buchhaltung selber führen (separate Buchführung) und uns quartalsmässig die Unterlagen für die Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnung zustellen.

Das Gesuchte nicht gefunden?

Unsere Unternehmung bietet Ihnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen in den Bereichen Treuhand, Wirt-schaftsprüfung, Steuern, Unternehmensberatung usw.

Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne!

Mehrwertsteuer Steuersatzänderung und Anpassung Mehrwertsteuergesetz per 1. Januar 2024 auf 8.1%

 

Elmar Schafer

Elmar Schafer

Vize-Direktor
MWST-Spezialist
Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis


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