Wie werden Überstunden und Zuschläge in der Lohnbuchhaltung behandelt?
Überstunden und Zuschläge müssen gemäss den geltenden Verträgen oder betrieblichen Vereinbarungen berechnet und vergütet werden. Überstunden können unterschiedlich behandelt werden. Es kommt darauf an, ob Zuschläge vorgesehen sind, oder vertraglich oder reglementarisch wegbedungen sind. Zuschläge sind beispielsweise für Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Feiertagsarbeit in der Regel angezeigt. Auszahlungen für Mehrzeiten oder spezielle Arbeitszeiten sind sozialversicherungspflichtig und werden somit bei diesen abgerechnet.
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Erstellt:
25.06.2024
Geändert: 13.06.2025
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