Was ist bei der Inanspruchnahme von Rechtsberatung zu beachten?

Bei der Inanspruchnahme von Rechtsberatung sollten Sie folgende Punkte beachten: - Rechtsberatung sollte nur von einem qualifizierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin sowie im jeweiligen Fachgebiet ausgebildeten Juristinnen und Juristen erteilt werden. - Rechtsberatung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Honorare richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit des rechtlichen Problems, dem Zeitaufwand und dem Honorarsatz des Rechtsberaters oder der Rechtsberaterin. Es ist ratsam, vor der Beauftragung über die Kosten zu sprechen und/oder einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, wobei sich nicht für jedes rechtliche Problem im Voraus die dafür anfallenden Kosten abschliessend bestimmen lassen. Ein Kostenvoranschlag ist immer eine unverbindliche Schätzung. - Rechtsberatung unterliegt dem (anwaltlichen) Berufsgeheimnis. Das bedeutet, dass der Rechtsberater oder die Rechtsberaterin alles, was ihm oder ihr im Rahmen der Beratung anvertraut wird, vertraulich behandeln muss. Er oder sie darf diese Informationen nur mit Ihrer Zustimmung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung weitergeben. - Rechtsberatung ist kein Garant für den Erfolg eines Rechtsstreits oder einer Verhandlung. Der Rechtsberater oder die Rechtsberaterin kann Ihnen nur eine fachkundige Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation geben und Ihnen mögliche Optionen aufzeigen. Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt jedoch bei Ihnen.


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Erstellt: 24.05.2024
Geändert: 19.09.2024
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